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   VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352   

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VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352 (https://dejure.org/2008,36333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352 (https://dejure.org/2008,36333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 ZB 07.2352 (https://dejure.org/2008,36333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwVfG § 48 Abs. 1; AsylVfG § 72 Abs. 1 Nr. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Rücknahme, Einbürgerung, Hinnahme der Mehrstaatigkeit, Asylberechtigte, Asylberechtigung, Erlöschen, Unterschutzstellung, Pass, Verlängerung, Wehrdienst, Türkei, Türken, Arglist, Falschangaben, Berufungszulassungsantrag, ernstliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 14.2.2008 - 5 C 4.07 - NVwZ 2008, 685 f.) und des Verwaltungsgerichtshofs (etwa U. v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 48 BayVwVfG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung bildet, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst erwiesenermaßen getäuscht hat.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Der Erlöschenstatbestand des § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG setzt von Seiten des Asylberechtigten die Annahme eines "Vorteils" durch den Heimatstaat voraus, insbesondere in Form der Passerlangung oder -verlängerung, ferner die Freiwilligkeit dieser Annahme und darüber hinaus, dass die Vornahme der Handlung objektiv als Unterschutzstellung zu werten ist (BVerwG, U.v. 2.12.1991 - 9 C 126/90 - BVerwGE 89, 231/235 f. zur Vorgängervorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 14.2.2008 - 5 C 4.07 - NVwZ 2008, 685 f.) und des Verwaltungsgerichtshofs (etwa U. v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 48 BayVwVfG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung bildet, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst erwiesenermaßen getäuscht hat.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Im Übrigen stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1995 - 6 B 81.94, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998, Az. 6 B 67.98 ).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Im Übrigen stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1995 - 6 B 81.94, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N. und vom 3.7.1998, Az. 6 B 67.98 ).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1679

    Einbürgerung, Ehe, eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben, eingeleitete

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 14.2.2008 - 5 C 4.07 - NVwZ 2008, 685 f.) und des Verwaltungsgerichtshofs (etwa U. v. 4.5.2005 - 5 B 03.1679 - BayVBl 2007, 117 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 48 BayVwVfG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung bildet, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst erwiesenermaßen getäuscht hat.
  • VG München, 03.07.2013 - M 25 S 13.30600

    Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter durch freiwillige Annahme eines

    Hierzu ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.1991 a.a.O.; VGH Mannheim, B.v. 22.10.1996 a.a.O.; BayVGH B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris Rn. 6).

    Von unerheblichen, rein "technischen" Kontakten zu Amtsstellen des Verfolgerstaates, die an der fortbestehenden Schutzbedürftigkeit eines Ausländers nichts ändern würden, kann keine Rede sein (vgl. hierzu BayVGH B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand;

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 4 ZB 10.547

    Rückforderung; Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; schwerer

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH vom 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184

    Namensänderung; nichteheliches Kind; Familienname des nicht sorgeberechtigten

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826

    Teilweise Zulassung der Berufung; staatliche Zuwendungen zu gemeindlichem

    Das ergibt sich bereits daraus, dass der durch einen Rechtsanwalt vertretene Kläger es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) zu Protokoll zu stellen (vgl. § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 5 ZB 16.653

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Des Weiteren hat das Gericht unter eingehender Würdigung der Gesamtumstände überzeugend dargelegt, dass sich der Kläger angesichts seiner Ausbildung in der Türkei, seines Studiums in Deutschland und seiner jahrelangen Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik nicht auf mangelnde Deutschkenntnisse berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 5 ZB 13.123

    Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Unterstützung von

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
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